Visa- und Einreisebestimmungen Japan

Schweizer und EU-Staatsbürger benötigen für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen kein Visum. Vor Ort kann die Genehmigung um weitere 90 Tage verlängert werden (https://www.mofa.go.jp/j_info/visit/visa/short/novisa.html). Es wird ein Reisepass benötigt. Für längere Aufenthalte wird ein Visum benötigt. In Japan besteht Passzwang, d.h. der Reisepass ist während dem Aufenthalt jederzeit mit sich zu führen.

Unter dem folgenden Link sind alle Informationen zu den Vertretungen sowie zu den aktuellen Einreisebestimmungen für Japan zu finden.

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